Haftungsausschluss
Rechtliche Rahmenbedingungen und Definitionen für und von Heilern in Deutschland
Haftungsausschluss geistiges Heilen
Definitionen:
- Arzt steht für Arzt, Psychotherapeut, Psychologe, Heilpraktiker
- Geistiges Heilen steht für energetisches, spirituelles, geistiges Heilen
Die angebotenen Leistungen sind in verschiedenen Ländern (z.B. Deutschland) noch nicht wissenschaftlich anerkannt. Eine Heilung kann nicht vorausgesetzt werden. Ein Heilversprechen wird nicht abgegeben. Wenn der Eindruck entsteht, dass eine bestimmte Leistung zur Behandlung von Erkrankungen geeignet wäre, so handelt es sich nicht um ein Heilversprechen.
Die energetische Beratung ist kein heilkundlicher Beistand im Sinne des BGB und anderer Gesetzesteile. Die angebotenen Leistungen erfolgen unter Ausschluss jeder Haftung und unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Alle angebotenen Leistungen stellen keine medizinische, psychiatrische oder psychologische Behandlung dar und sind keine Therapie. Die angebotenen Leistungen können eine notwendige Behandlung bei einem Arzt, oder durch Medikamente nicht ersetzen.
Meine Arbeit dient der Aktivierung Deiner Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt. Falls Du unter akuten gesundheitlichen oder psychischen Erkrankungen leidest, empfehle ich Dir einen Arzt Deiner Wahl aufzusuchen.
Jeder Inanspruchnehmer von Leistungen übernimmt die volle Selbstverantwortung für sich. Sämtliche Inanspruchnahmen der angebotenen Leistungen können jederzeit vom Klienten abgebrochen werden.
Definition geistiges Heilen
Geistiges Heilen ist ein Angebot an Hilfesuchende, welches gleichberechtigt neben klassischer Schulmedizin und allen ganzheitlich-therapeutischen Angeboten und nicht in Konkurrenz zu diesen steht.
Geistiges Heilen dient dazu Deine Selbstheilungskräfte anzuregen, Heilung im ganzheitlichen Sinne zu fördern, sowie Menschen beim Wahrnehmen der eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Gestaltung ihres Lebens zu ermutigen und zu unterstützen.
Rechtsgrundlage geistiges Heilen
Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist.
Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.
Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.
Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird. Der Heiler ist dafür verantwortlich, dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt.
Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.
"Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker."
Quelle: Dachverband Geistiges Heilen e.V.
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